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Vermittlungsbedingungen für Stadtführungen und Tagesprogramme

Die Tourist-Information (nachstehend TI abgekürzt) als Sparte Freizeit Tourismus Marketing in der Stadtwerke Eschwege GmbH vermittelt Führungen an Gruppen und Einzelpersonen. Die Broschüre Natur(T)Räume sowie die Übersicht der Stadterlebnisse für Gruppen auf der Homepage www.werratal-tourismus.de zeigen sämtliche Programmpunkte, die Gruppen zu ihrem Wunschtermin über die TI buchen können.

§ 1 Vertragsschluss
Die Buchung kann mündlich, telefonisch oder auch online getätigt werden. Auf der Webseite www.werratal-tourismus.de ist das
komplette Angebot unter dem Navigationspunkt Eschwege und mehr/Sehenswertes/Stadterlebnisse für Gruppen gelistet. Ein Online-Buchungsformular kann genutzt werden.
Nach Eingang einer Buchung erhält der Besteller eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Treffpunkt, Termin sowie dem Namen und der Telefonnummer des jeweiligen Gästeführers sowie eine separate Rechnung. Mit der Reservierung/Buchung erkennt der Besteller die Vermittlungsbedingungen der TI an.

§ 2 Gruppengröße
Die maximale Gruppengröße beträgt bei Stadtführungen 25 Personen. Sollte die Gruppe größer sein, muss je weiterer Gruppe (1 - 25 Personen) ein weiterer Gästeführer hinzugebucht werden. Bei Erlebnis-Stadtführungen kann eine zweite Erlebnis-Stadtführung, ggf. mit einem anderen Thema, hinzugebucht werden.

§ 3 Wartezeit und Ausfallgebühren
Treffpunkt und Termin für die jeweilige Führung sind in der Buchungsbestätigung enthalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, ist der Gästeführer lediglich verpflichtet, 15 Minuten zu warten. Sollte sich die Gruppe bis dahin nicht gemeldet haben, gilt die Führung als ausgefallen, und es fallen 100 % der Teilnahmegebühr an.

Um diesen Umstand zu vermeiden, enthält die Buchungsbestätigung die jeweilige Telefonnummer des Gästeführers, so dass die Gruppe unbedingt vorher auf die Verspätung hinweisen kann. 

Verspätungen der Gruppe können dazu führen, dass die Führung nicht vollständig erbracht werden kann. Je nach Verfügbarkeit des Gästeführers kann die Führung um die Wartezeit reduziert werden. Die Teilnahmegebühr bleibt unverändert.

§ 4 Zahlung
Der Besteller erhält im Vorfeld der gebuchten Führung eine Rechnung. Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens einen Werktag vor der Führung auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten.

Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten sind, sofern nicht ausdrücklich genannt, nicht enthalten.

§ 5 Stornierung
Eine Stornierung der Buchung ist bis 2 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung später, sind 100 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Nichterscheinen nach abgelaufener Wartezeit sind ebenfalls 100 % der Teilnahmegebühr fällig.

Die TI hat das Recht, eine gebuchte Führung kurzfristig abzusagen, wenn der Gästeführer erkrankt und kein Ersatz gestellt werden kann oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. In diesem Fall gewährt die TI die Rückzahlung einer evtl. bereits gezahlten Teilnahmegebühr.

§ 6 Haftung und Hinweise zur Durchführung
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die TI haftet nicht für Schäden, die nicht durch die schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Gästeführer verursacht worden sind. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt die TI bzw. der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht. Vielmehr hat der Besteller bei Minderjährigen eine Aufsichtsperson zu stellen, welche während der Führung dabei ist. Wird dies unterlassen, kann der Gästeführer die Führung verweigern. Die Pflicht zur Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt bestehen.

Ist eine Führung für den Gästeführer nicht zumutbar (z.B. aufgrund alkoholisierter Personen), ist der Gästeführer berechtigt, die Führung jederzeit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Pflicht zur Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt bestehen. Kommt es aufgrund höherer Gewalt zu Kürzungen oder Änderungen in den Programmpunkten, führt dies nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

§ 7 Salvatorische Klausel, Datenschutz und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die Gästedaten werden von der TI erhoben und verarbeitet und zum Zwecke der Buchung eines Programmpunktes an den jeweiligen Gästeführer weitergeleitet.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist ausschließlich Eschwege.

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