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Rechtliche Informationen

Hier finden Sie Informationen zu den gängigen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienunterkünften. Jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, oder Sie beschäftigt ein Thema, zu dem Sie hier keine Informationen gefunden haben, sprechen Sie uns gerne an.

Tipp: Vermieter, deren Unterkunft nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbands mit Sternen klassifiziert ist, erhalten über den Sterneferienclub ebenfalls zahlreiche Informationen rund um die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft. Neben rechtlichen Informationen finden Sie dort u.a. auch Best Practice-Beispiele für Einrichtung und Serviceleistungen und vieles andere mehr. Weitere Infos zur Sterneklassifizierung finden Sie hier.

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Grundsätzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, seine Vermietung dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Diese Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden. Diese prüfen dann, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und somit ein Gewerbe anzumelden und ein Gewerbeschein auszustellen ist.

Welche Steuern sind zu zahlen?

Jegliche Einnahmen aus der Vermietung von Ferienunterkünften sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Ob darüber hinaus Umsatz- und Gewerbesteuer abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Eine Umsatzsteuerpflicht des Gastgebers und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung besteht bei Einnahmen über 22.000 € pro Jahr; eine Gewerbesteuerpflicht entsteht bei einem Gewinn von mehr als 24.500 €.

Da gerade das Thema Steuern sehr komplex ist und immer wieder Besonderheiten zu beachten sind, kann hierzu nur schwer eine pauschale Info gegeben werden, die für alle Vermieter gleich gilt. Am besten wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, sofern hierzu Fragen sind.

Welche Meldepflichten sind zu beachten?

Nach dem Bundesmeldegesetz ist jeder Gastgeber verpflichtet, für den Gast einen „Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“ auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast bei der Ankunft zu unterschreiben. Der Gastgeber muss den Meldeschein ein Jahr aufbewahren und spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate vernichten.

Verfügt die Beherbergungsstätte über mindestens 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, Daten an das statistische Landesamt zu melden.

Was ist beim Datenschutz zu beachten?

Gastgeber müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das gilt unter anderem für die eigene Website, Buchungsanfragen, Newsletterversand oder Vertragsabschlüsse. Der Gast ist unter anderem über die Verarbeitung dieser Daten aufzuklären und über seine Rechte zu informieren.

Wie muss der Preis der Unterkunft ausgezeichnet werden?

Grundsätzlich müssen Angebote alle verpflichtenden Preisbestandteile enthalten. Das heißt, die pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Bettwäsche oder Endreinigung sind in den Angebotspreis einzubeziehen. Nur Leistungen, die dem Gast selbst freigestellt werden, können separat ausgewiesen werden.

Da auch dieses Thema recht komplex ist, finden Sie unter dem folgenden Link nochmals den Gesetzestext zur Preisangabenverordnung (PAngV).

Wie ist mit zusätzlichen Abgaben, wie z.B. einer Energiepauschale umzugehen?

Wie bereits im vorherigen Artikel erwähnt, müssen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten im Gesamtpreis enthalten sein. Wenn Sie also z.B. in den Wintermonaten eine zusätzliche Pauschale für Heizkosten erheben, kalkulieren Sie diese bitte in den Preis/Nacht ein. Es empfiehlt sich, dass Sie dann für die Heizperiode eine zusätzliche Saisonzeit mit einem abweichenden Preis/Nacht einfügen. Bitte beachten Sie, dass sie diese zusätzliche Saisonzeit bei allen Portalen, auf den Ihre Unterkunft angeboten wird, einstellen müssen.

Was ist bei einem Fahrservice zu beachten?

Genehmigungsfrei ist die Beförderung von bis zu 9 Personen einschließlich dem Fahrer, wenn sie als reine Serviceleistung unentgeltlich erfolgt oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Bietet ein Gastgeber allerdings einen regelmäßigen Fahrservice, beispielsweise zum Bahnhof oder Flughafen an, kann eine Konzessionspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz bestehen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungsfreiheit beim zuständigen Straßenverkehrsamt bestätigen zu lassen.

Welche Regeln gelten bei Werbemaßnahmen?

Für die Bewerbung der eigenen Ferienunterkunft sind wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu beachten. Newsletter oder Werbeflyer dürfen nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Unzulässig ist auch die Werbung mit Sternen, wenn die Unterkunft nicht tatsächlich nach objektiven, anerkannten Kriterien klassifiziert wurde. Zudem sind eine Vielzahl von Informationspflichten zu beachten – wie ein Impressum auf der Homepage und der Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU mit entsprechender Verlinkung auf diese Plattform.

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