Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

GTranslate

Mit GTranslate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf GTranslate-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch GTranslate. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an GTranslate übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kletterwald Eschwege

Stadtwerke Eschwege GmbH, Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege, nachfolgend Veranstalter genannt.

Die Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsschluss zwischen dritten Personen (nachfolgend Kunde genannt) und dem Veranstalter sowie über die Benutzung des Kletterwald Eschwege.

1. Anmeldung / Buchung

(1) Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Anmeldungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person die so genannte Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung bzw. Anmeldung gegenüber dem Veranstalter ist.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner besonderen Form.

2. Leistung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung vom Veranstalter. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, die z.B. die Sicherheit der Teilnehmer betreffen, eine wesentliche Änderung der Leistungsinhalte zu erklären.

3. Zahlungen

Die Auftragssumme ist (wenn nicht anders vereinbart) am Tag der gebuchten Veranstaltung in voller Höhe der Auftragssumme fällig. Es gilt die vereinbarte Teilnehmerzahl. Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

4. Rücktritt des Vertragspartners von der Veranstaltung

(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

  • bis 14 Arbeitstage vor Beginn: 30% der Auftragssumme
  • bis 7 Arbeitstage vor Beginn: 50% der Auftragssumme
(2) Bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist die volle Auftragssumme fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter hat das Recht, eine Veranstaltung zu stoppen oder zu beenden, wenn durch Naturgewalten (z.B. Gewitter, Sturm, Lawinen, Hochwasser etc.) Gefahr für die Teilnehmer der Aktion besteht. Der verantwortliche Trainer ist befugt, einzelne Personen oder auch die Gruppe vom Training auszuschließen, wenn Alkohol, Drogen, beeinträchtigende Medikamente oder körperliche oder psychische Leiden eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer besteht.
(2) In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises.
(3) Bei vom Teilnehmer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlichen, herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/ die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.

6. Mitwirkungspflicht

Der Vertragspartner und in diesem Sinne auch die Teilnehmer des Vertragspartners sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

7. Gewährleistung und Haftung

(1) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für eventuell erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von seinen beauftragten Trainern und / oder Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Veranstaltungen in der freien Natur stets einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der gebuchten Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
(3) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) selbst herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen.
(4) Der Veranstalter übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung bei Veranstaltungen für Insektenstiche, Zeckenbisse, allergische Symptome und deren kurz- oder langfristigen Auswirkungen.

8. Verhaltensregeln

(1) Der Kunde soll eine wirksame Tetanusimpfung und ein gesundes Herz- und Kreislaufsystem haben. Bei Herzkrankheiten, Asthma, psychischen Beeinträchtigungen oder anderen wichtigen gesundheitlichen Einschränkungen, die den Kunden selbst oder andere Kunden während einer Veranstaltung gefährden könnten, ist der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Diese Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
(2) Alle Kunden verpflichten sich, vor und während der Benutzung keinen Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere beeinträchtigende Substanzen eingenommen zu haben oder zu nehmen, die die eigene Person, andere Kunden, die Trainer oder Sachgegenstände gefährden könnte. Bei Verstoß erlöschen sämtliche Haftungspflichten seitens des Veranstalters.
(3) Die Teilnahme an allen Übungen und Aktionen geschieht auf freiwilliger Basis.
(4) Es ist die Aufgabe aller Kunden, jederzeit aktiv die Sicherheit zu maximieren und eventuell erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Leitungspersonal zu melden.
(5) Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Trainers bezüglich der Sicherheit der Teilnehmer sind bindend. Handeln Kunden gegen die Sicherheitsanweisungen des Trainers, hat er das Recht, den oder die betroffenen Personen vom Kurs auszuschließen.
(6) Keine unserer Veranstaltungen erhebt den Anspruch auf Heilung oder psychologische Behandlung. Mit der Anmeldung auf eine unserer Veranstaltungen erklärt sich jeder Kunde als gesund, normal psychisch und physisch belastbar und den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen. Körperliche und geistige Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhal-tensweisen, die für die Teilnahme relevant sein könnten, sind dem Veranstalter im Voraus mitzuteilen.

9. Salvatorische Klausel

(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Eschwege. Der Vertragspartner erkennt unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft das deutsche Recht an und wird im Schadensfall ausschließlich danach handeln.

Privatsphäre-Einstellung

Diese Website nutzt Tracking-Technologien (Google Ads) und bindet Dienste Dritter für Komfortfunktionen (Google Maps, YouTube) ein, um die Website stetig zu verbessern und Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Zudem binden wir externe Inhalte/Komponente auf der Website ein, um unser Informationsangebot zu erweitern, bzw. vervollständigen. Für den Einsatz dieser Dienste benötigen wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG Ihre Einwilligung, welche Sie freiwillig erteilen können. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit über [die Privatsphäre-Einstellungen (Link im Footer)] mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Diensten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.